Peiner Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern eine deutliche Begrenzung von so genannten Minijobs

Seit einigen Wochen beschäftigen sich die Peiner Genossinnen und Genossen intensiv mit dem Thema Minijobs. Als Ergebnis der Diskussionen wurde auf der letzten Vorstandssitzung einstimmig ein Antrag beschlossen, der Folgendes vorsieht: 1. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 €. 2. Begrenzung der Arbeitszeiten für so genannte kleine Arbeitsverhältnisse. 3. Einführung einer Gleitzone für die Sozialversicherungspflicht, die deutlich unter der bisherigen 400,- € bzw. 450,- € Grenze liegt auf der Basis der vom DGB gemachten Vorschläge.

Die Zielsetzung der 2003 erlassenen Regelungen für so genannte kleine Arbeitsverhältnisse wurde verfehlt. Minijobs (bis 400,- € Monatsverdienst) und Midijobs (bis 800,- € Monatsverdienst) sollten den Zugang zu normalen Beschäftigungsverhältnissen erleichtern. Heute muss festgestellt werden, dass hier das Gegenteil erreicht wurde:
Insgesamt gibt es aktuell in Deutschland 7,4 Millionen „kleine“ Arbeitsverhältnisse. Davon sind 4,9 Millionen ausschließlich in Mini-Jobs Beschäftigte. Der Durchschnittsmonatslohn beträgt 265 € West) und 215 € (Ost). Mehr als drei Viertel aller Beschäftigten erhalten einen Stundenlohn, der unter 8,50 € liegt. Ein Wechsel in reguläre Beschäftigung ist laut DGB die Ausnahme.
In der Gastronomie kommt auf einen regulär Beschäftigten ein Mini-Job-Beschäftigter.
Für die Arbeitgeber hat die aktuelle gesetzliche Regelung die folgenden Vorteile: niedrigere Sozialabgaben und erhöhte Planungsfreiheit bei der Arbeitszeitgestaltung.
Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überwiegen jedoch die Nachteile:
Niedrige Entlohnung und aufgrund reduzierter Sozialversicherungsbeiträge praktisch keine Alterssicherung. Außerdem ist eine sachgrundlose Befristung dieser Arbeitsverhältnisse möglich und einen Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeiten kann man ebenfalls nicht erwerben. Lediglich als „Zuverdienermodell“ gibt es kurzfristig scheinbare Vorteile für Arbeitnehmerinnen. Hier wird davon ausgegangen, dass der Mann „Haupternährer“ der Familie ist und die Ehefrau mit dem Minijob für ein steuer- und abgabenfreies Zubrot zum Familieneinkommen sorgt. Dieses Modell entspricht aber weder der gesellschaftlichen Realität noch sollte es im Interesse der Frauen als Normalfall gesehen werden.
Folgerichtig hat der 68. Deutsche Juristentag im September 2010 auch die Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse gefordert.

Ausnahmen bei der Befreiung von Steuern und Abgaben im Bereich geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse sollten letztendlich nur für besondere Bevölkerungsgruppen wie Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Rentnerinnen und Rentner gelten.

Abschließend äußerte sich der Unterbezirksvorsitzende Gerd Meister zur Reform der Minijobs durch die schwarz-gelbe Koalition, die ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten soll: „die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge bei den Minijobs ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber es ist auf keinen Fall ein Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Diese kann nur vermieden werden, wenn möglichst viele kleine Arbeitsverhältnisse in reguläre Beschäftigung umgewandelt wird.“

Mit ihrem Antrag, wollen die Peine Sozialdemokraten ein klares Signal für die Verbesserung der aktuell untragbaren Situation  setzen.

GM
14.11.2012