

2008 wurde der Equal Pay Day, der internationale Aktionstag für die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen, auf Initiative der Business and Professional Women (BPW) Germany erstmals in Deutschland durchgeführt. Entstanden ist der „Tag für gleiche Bezahlung“ in den USA. Initiatorinnen waren die amerikanischen Business and Professional Women (BPW/USA), die 1988 die „Red Purse Campaign“ ins Leben riefen, um auf die bestehende Lohnkluft hinzuweisen.
Diesen Gedanken griff der BPW Germany auf und startete die Initiative "Rote Tasche" – der Grundstein der bundesweiten Einführung des Equal Pay Day legte. Die roten Taschen stehen für die roten Zahlen in den Geldbörsen der Frauen.
Seit 2008 hat der Equal Pay Day in Deutschland immer mehr Fahrt aufgenommen. In diesem Jahr finden mehr als 700 Veranstaltungen in ganz Deutschland statt, um die Menschen auf die Gehaltsungleichheiten aufmerksam zu machen.
Der Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern (Gender Pay Gap) von 22% berechnet sich aus der Differenz aus dem Bruttostundenlohn der Männer und dem Bruttostundenlohn der Frauen unabhängig u.a. von Qualifikation, Beruf, Branche oder Region. Im Bereich der Akademikerinnen und Führungspositionen nimmt der Gender Pay Gap nicht, wie zu erwarten wäre ab, sondern erhöht sich noch auf 28% bzw. 30%.
Der Gender Pay Gap unter Berücksichtigung dieser Faktoren – also die Entgeltunterschiede im gleichen Beruf, bei gleicher Qualifikation – liegt immer noch bei 8%.
Die Entgeltungerechtigkeit wird durch den stetig wachsenden Niedriglohnsektor verschärft, denn drei Viertel der geringfügig Beschäftigten sind Frauen. Sie sind somit besonders hart von nicht existenzsichernden Löhnen sowie prekären Tätigkeiten betroffen. Dies hat negative Auswirkungen auf die jetzige Lebensführung und auch auf die Altersabsicherung. Der Entgeltunterschied von 22% führt sogar zu einem Unterschied in Renten und Pensionen von 60%. Altersarmut in Deutschland ist demnach überwiegend weiblich. So sind Frauen häufig finanziell abhängig von einem verdienenden Partner.
Ein weiter Grund für den großen Entgeltunterschied sind oftmals unterbrochene Erwerbsbiografien. Es sind überwiegend Frauen, die Beruf und Familie vereinbaren müssen und unter dem zum Teil schlecht ausgebauten Betreuungssystem leiden.
Unsere Forderungen sind daher:
• Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von mindestens 8,50 €
• Verhinderung des Missbrauchs der Minijobs
• ein Gesetz gegen die Lohndiskriminierung von Frauen
• Frauen in Führungspositionen fördern: mit einer festen Quote in Vorständen und Aufsichtsräten großer Unternehmen.
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern: z.B. mit dem Ausbau der Kinderbetreuung
• Stereotype auflösen: „Typische Frauen- und Männerberufe“ sind längst nicht mehr zeitgemäß
Von Miriam Riedel-Kielhorn und Nadine Hermann
Vorsitzende der ASF in Peine und Braunschweig